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I Informa  onen aus der Tourenkommissionnforma  onen aus der Tourenkommission


        Die Tourenkommission setzt sich neu mit folgenden Verantwortlichkeiten zusam-
        men:

        • Willy Wiedmer: Schneeschuhe (SS)
        • Urs Ne : Hochtouren (H)
        • Bernie Senn: Kle ern (K), Biken (B)
        • Corinne Aeschbacher: Wandern (W), Kle ersteig (KS)
        • André Meyer: Skitouren (S)

        Aufgabenteilung Tourenchefs
        • Corinne Aeschbacher: TC Sommer (W, KS, K, B)
        • Andre Meyer: TC Winter (S, SS, H)

        Verantwortlichkeiten und Pflichten der Tourenleitenden und Teilnehmenden
        Immer wieder kommt es vor, dass TourenleiterInnen sich vor der Durchführung einer
        Tour bei Tourenteilnehmenden über ihr Können und allfällige Referenztouren erkun-
        digen müssen. Gemäss Rückmeldungen, sei dies bei Tourenteilnehmenden nicht
        immer gut angekommen. Es ist uns wich g, dass alle auf demselben Wissenstand
        sind und darum möchten wir wie folgt informieren:

        Tourenleiter und Tourenleiterinnen sind verpflichtet, sich ste g weiterzubilden um
        die Tourenleiterqualifika onen zu erhalten. Dies kann in der Sek on selbst oder aber
        bei Ausbildungen beim Zentralverband geschehen. Eine sorgfäl ge Planung ist wich-
         g, um Unfälle zu vermeiden. Dazu gehört nicht nur die Tourenwahl, sondern auch
        die Auswahl der Teilnehmenden sowie die Bes mmung der Seilscha sführerInnen.
        Jeder Toureninteressierte hat grundsätzlich vor der Anmeldung zu einer Sek ons-
        tour Rechenscha  darüber abzulegen, ob er den Anforderungen an die Tour, bei den
        gegebenen Verhältnissen, in psychischer und physischer Hinsicht gewachsen ist. Die
        Tourenleiter können nicht von allen Teilnehmenden ihre Fähigkeiten kennen. Dem
        Teilnehmenden obliegt somit eine hohe Eigenverantwortung. Dieser hat den Touren-
        leiter, die Tourenleiterin über sein Können zu informieren und gegebenenfalls Refe-
        renzen anzugeben.

        Den TourenleiterInnen obliegt die Teilnehmerselek on und sie tragen die Verant-
        wortung einer sicheren Durchführung der Tour. Aus diesem Grund müssen die Teil-
        nehmenden den Entscheid des Tourenleiters, der Tourenleiterin über einen ableh-
        nenden Entscheid respek eren.




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