Page 10 - Bulletin Nr.100
P. 10
Tourenreglement
Ab dem 1. Januar 2021 setzt der Vorstand ein neues Tourenreglement in Kra , wel-
ches bereits auf der Webseite aufgeschaltet ist. Damit sind in Zukun alle Belangen
des Tourenwesens in einem Dokument geregelt. Dieses ist im Rahmen einer mehr-
jährigen Zusammenarbeit zwischen der Tourenkommission und dem Vorstand ent-
standen. Inhaltlicht entspricht es in weiten Teilen den bisherigen Dokumenten und
der gelebten Praxis. Einige wich gen Themen wie der Umgang mit Absagen, die
Durchführung von Bergführertouren, das Recht Fotos von den Touren auf unserer
Website zu veröffentlichen und ein neuer Grundsatz für die ökologische Durchfüh-
rung von Touren sind nun ebenfalls geregelt. Es lohnt sich also, das neue Dokument
in einer ruhigen Minute einmal zu studieren.
10